Allgemeine Informationen zur Schulanmeldung
Im Februar werden alle Eltern von schulpflichtigen Kindern angeschrieben. In dem Formular „Anmeldung Grundschule“ sind bereits gemäß den Meldedaten der Stadt Namen und Adresse von Kind und Eltern eingetragen. Aus dem Formular geht auch hervor, an welcher Grundschule das Kind anzumelden ist (siehe Schulbezirksgrenzen).
Im März kommt automatisch ein Schreiben der betreffenden Schule. Dieses Schreiben enthält Informationen:
- zum genauen Anmeldetermin
mitzubringen sind:- ausgefülltes Formular und
- Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
- zu vorzeitiger Einschulung bzw. Zurückstellung
- zur Kernzeitenbetreuung
- zu weiteren Terminen wie:
- Informationsabend für Eltern der Schulanfänger
- Einschulungsfeier und
- erste Klassenpflegschaftssitzung
Der Anmeldetermin ist in der Regel im März.
Die Anmeldung ist grundsätzlich in der für den Schulbezirk ausgewiesenen Schule vorzunehmen, auch dann, wenn das Kind zu Schuljahresbeginn eine andere Grundschule oder eine Schule in freier Trägerschaft besuchen soll, d.h. es steht den Eltern nicht frei, ihr Kind an einer anderen Grundschule anzumelden. Eine Änderung bedarf besonderer Begründung und einer Genehmigung seitens des Schulamtes und der beteiligten Schulen.
Für alle Kinder ist der Geburtsschein vorzulegen. Das anzumeldende Kind sollte bei der Anmeldung anwesend sein. Zurückgestellte Kinder – auch Kinder der Grundschulförderklasse – müssen erneut angemeldet werden.

